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LG Berlin, 09.07.2015 - 51 T 438/15 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- AG Bremen, 11.06.2014 - 243 M 430663/14
Gerichtsvollzieher muss Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln!
Auszug aus LG Berlin, 09.07.2015 - 51 T 438/15
Das Amtsgericht Bremen hat in einer Entscheidung vom 11.06.2014 - 243 M 430663/14 zu den Ermittlungspflichten des Gerichtsvollziehers wie folgt ausgeführt:.
- AG Wuppertal, 13.08.2019 - 43 M 2703/19 In diesem Fall müsste der Schuldner nur den Namen von Klingel und Briefkasten entfernen oder einen Alias-Namen verwenden, um der Zwangsvollstreckung zu entgehen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 09.07.2015, 51 T 438/15; LG Verden, Beschluss vom 31.05.2016, 6 T 2/16).
- AG Wuppertal, 27.07.2018 - 43 M 1278/18